3-G am Arbeitsplatz: Die Verordnung ist da
Übergangsfrist bis 14. November, 2-G-Regel bei Après-Ski, Weihnachtsmärkte mit Bänderausgabe.
Ab 1. November gilt die 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz. Dann dürfen nur mehr Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind, ihren Arbeitsort betreten, sonst drohen Strafen. Am Montagabend hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die entsprechende Verordnung veröffentlicht.
Wie der verantwortliche Redakteur der Posaune, Stephen Flurry, in seinem Beitrag „Haben Sie Ihre Impfung schon bekommen?“ erklärte, sind die Nebenwirkungen des Impfstoffs besorgniserregend. Aber die Allianz zwischen den sogenannten Experten, den Medien und der Regierung, die das gleiche Narrativ propagieren und abweichende Meinungen verfolgen, ist vielleicht noch beunruhigender.
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