Das bedeutet die Staatstrojaner-Regelung
Der Begriff mag bürokratisch klingen, doch "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" hat - wie so oft bei Beamtendeutsch - direkte Folgen für echte Menschen. Im Falle der Quellen-TKÜ, auch bekannt als Staatstrojaner, betrifft das Kriminelle oder solche Menschen, die von den Sicherheitsbehörden der Kriminalität verdächtigt werden. Durch nun vom Bundestag beschlossene Änderungen im Verfassungsschutz- und im Bundespolizeigesetz werden allen Nachrichtendiensten von Bund und Ländern und der Bundespolizei weitreichende Befugnisse bei der Überwachung digitaler, verschlüsselter Kommunikation eingeräumt. Doch worum genau handelt es sich bei dem umstrittenen Staatstrojaner? Wer ist für die Neuregelung und wer dagegen?
Mehr Kompetenzen für Geheimdienste und Bundespolizei
Künftig sollen Verfassungsschutz und Bundespolizei Kommunikation über Whatsapp, Signal und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen dürfen. Dafür muss im Einzelfall eine entsprechende Anordnung erteilt werden. Bei dem Staatstrojaner handelt es sich um eine Überwachungs-Software, mit der Geräte wie Smartphones und Laptops gehackt werden können und Kommunikation abgefangen werden kann. Das können etwa Chat-Nachrichten oder Anrufe sein. Die Quellen-TKÜ setzt dann an, wenn die Kommunikation noch nicht verschlüsselt oder beim Empfänger wieder entschlüsselt ist. Der Staatstrojaner wurde 2017 in die Strafprozessordnung aufgenommen und darf seither von Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt eingesetzt werden.