Bundeswehr/flickr
Die Gefahr eines Bundeswehreinsatzes im Inneren
In Deutschland werden die Rufe nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren lauter. Viele stellen sich die Frage: Warum kann Deutschland nicht das tun, was alle anderen Länder können? Angesichts der jüngsten Terroranschläge in Europa will das Verteidigungsministerium das Grundgesetz ändern. Dieses verbietet den Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands und verlangt zudem eine klare Trennung zwischen Polizei und Armee. Es wurde viel diskutiert, ob eine solche Grundgesetzänderung überhaupt denkbar ist. Aber warum werden so viele Debatten in Deutschland geführt, wenn andere Länder überhaupt keine solchen Einschränkungen haben?
„Wir werden uns mit der Frage befassen müssen, warum praktisch alle anderen Länder in Europa unter klaren rechtlichen Regelungen zur Unterstützung der Polizei auf ihre Streitkräfte zurückgreifen dürfen – und wir nicht“, sagte Wolfgang Schäuble, der deutsche Finanzminister, der Süddeutschen Zeitung in einem Interview, das am 15. Januar veröffentlicht wurde.
Solche Anfragen sind auch nichts Neues. In den letzten Jahrzehnten hat man oft versucht das Grundgesetz zu ändern. Schäuble hat solche Veränderungen seit den frühen 1990er Jahren beantragt. Die jüngsten Terroranschläge in Europa haben die Diskussion weiter entflammt.
Anders, als Politiker wie Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und andere gehofft hatten, kam es am 23. Mai nach viel Streitgesprächen zwischen den Koalitionspartnern zu keiner Verfassungsänderung. Allerdings hat die Koalition entschieden, dass die Bundeswehr nun zusammen mit der Polizei für Notfälle trainieren kann. Auch wenn das Ziel einer Verfassungsänderung von den Sozialdemokraten (SPD) verhindert wurde, ist diese Entscheidung ein bedeutender Sieg für die CDU und CSU. Es bringt sie einen Schritt näher zu ihrem eigentlichen Ziel.
Für manche Deutsche ist allein die Vorstellung, die Bundeswehr gemeinsam mit der Polizei auf den Straßen zu sehen, etwas Entsetzliches. Viele fürchten, dass die deutsche Armee gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden könnte, um Proteste und Demonstrationen niederzuschlagen, wie es in der Deutschen Geschichte schon mehrmals geschah. Während der Weimarer Republik wurden Soldaten immer wieder dazu benutzt, um die Opposition zu unterdrücken. Diese Aktionen wurden durch den Artikel 68 der „Bismarkschen Reichsverfassung“ legalisiert. In der Zeit des Nationalsozialismus gab es keine klare Trennung zwischen Polizei und Armee. Ihre Verschmelzung machte die Verfolgung der Opposition und Juden möglich. In der NS-Zeit wurde die Polizei ein Teil der Armee. Des Weiteren nutzte Adolf Hitler SS-Soldaten, um sowohl die Bevölkerung als auch die Oppositionsparteien zu unterdrücken und seine Macht aufrechtzuerhalten.
Nachdem das NS-Regime besiegt wurde, arbeiteten die Gründer des Nachkriegsdeutschlands daran, die Wiederkehr eines solchen Szenarios zu verhindern. Sie entschieden, dass die deutsche Armee nie wieder zu einem Instrument der Unterdrückung werden dürfe, dass sie nie wieder dazu benutzt werden darf, Bürger zu terrorisieren oder Demonstrationen und zivile Aufstände niederzuschlagen. Ein Absatz wurde im deutschen Grundgesetz verfasst, der die Bundeswehr auf die Verteidigung nach außen beschränkt. Im Jahr 1968 wurde die Tragweite dieses Gesetzes zum ersten Mal untergraben, als ein Notstandsgesetz hinzugefügt wurde. Die Absätze 87a und 35 dieses Gesetzes erlauben interne Einsätze der Bundeswehr nur in bestimmten Fällen und auch nur dann, wenn die Polizei überfordert ist.
Schäuble versuchte eine weitere Verfassungsänderung in den 1990er Jahren durchzusetzen, blieb aber erfolglos. Im Jahr 1996 sagte er der Süddeutschen Zeitung: „Das Thema wird so lange auf der Tagesordnung bleiben, bis es in dem Sinne gelöst wird, den ich vorgeschlagen habe.“ Er brachte es im Jahr 2006 wieder erfolglos ein, als er den Einsatz von Soldaten zur Sicherung von Fußballstadien während der WM für notwendig hielt. Als das Bundesverfassungsgericht am 18. August 2012 ein Urteil fällte, das den Militäreinsatz im Inland in Bedrohungsfällen erlaubte, schrieben wir:
Die steigende Bedrohung durch den Terrorismus kann als der Grund gesehen werden, der das Bundesverfassungsgericht dazu brachte, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Bundeswehrsoldaten können jetzt in Deutschland eingesetzt werden, um „Ausnahmezuständen von katastrophalen Ausmaßen“ zu begegnen. Sie dürfen jedoch nicht „als Reaktion auf die Bedrohung von demonstrierenden Massen eingesetzt werden.“
Obwohl dieser Tabubruch der deutschen Regierung nicht totale diktatorische Macht gibt, wie es einige behaupten, zeigt es, dass die Regierungsbeamten sich mit dem Einsatz der Militärmacht anfreunden. Da die Euro-Krise sich verschärft und innere Unruhen in ganz Europa zunehmen, ist zu erwarten, dass Deutschland sich als dominante Militärmacht in Europa erhebt.
Von der Leyen versucht das Grundgesetz weiter zu umgehen und erhält nun mehr Unterstützung. Verteidigungspolitiker von CDU und CSU setzten ein Strategiepapier auf, das am 28. April unter dem Titel „Rahmen für die deutsche Sicherheitspolitik“ veröffentlicht wurde. Der sechste Punkt des Dokuments lautet: „Äußere und innere Sicherheit sind nicht zu trennen.“ Man könnte denken, dass dies direkt dem Grundgesetz widerspricht, in dem es heißt, dass beide getrennt sein müssen, aber lesen Sie die Erklärung: „Die aktuelle Sicherheitsarchitektur Deutschlands ist geprägt von den Anfängen der Bundesrepublik. Heute gibt es keinen Zweifel an der Verfassungstreue der Sicherheitsinstitutionen.“
Gibt es wirklich keine Zweifel an „der Verfassungstreue“ der Sicherheitsinstitutionen? Dieser Bericht strebt eine Verfassungsänderung an! Zu sagen, dass das Grundgesetz zu einer Zeit gemacht wurde, in der das Hauptziel darin bestand, ein anderes Nazi-Deutschland zu verhindern und darauf hinzuweisen, dass heute keine solche Gefahr besteht, sollte Alarmglocken in den Köpfen der einzelnen Beobachter läuten lassen.
Das Strategiepapier fährt fort und sagt, dass die Bundeswehr sich als vertrauenswürdig erwiesen hat und daher nun in Krisensituationen helfen darf. Darüber hinaus sagt es, dass die Terroranschläge in Belgien und Frankreich gezeigt haben, dass es sehr hilfreich sein kann wenn die Bundeswehr die Polizei in Deutschland unterstützen kann. Der sechste Punkt des Papiers endet mit dem Satz: „Bei der Sicherheit der Bevölkerung gilt der Grundsatz: ‚Haben ist hier besser als Brauchen‘.“ Aber geht es wirklich um die Sicherheit der Menschen? Das Papier selbst erkennt die Tatsache an, dass ein solcher Einsatz nicht notwendig ist.
Das gleiche Papier stellt auch fest, dass: „Beispiele aus Frankreich und Belgien unterstreichen, dass Streitkräfte in besonderen Fällen bei Bedarf bei der schnellen Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung hilfreich sein können.“ Die Mehrdeutigkeit des Begriffs „besonderen Fällen“ könnte alles von großen Protesten bis hin zu einer Terrorwarnung umfassen. Eben alle Situationen, die von der Regierung als Bedrohung für die Demokratie eingestuft werden. Solche Situationen könnten nun nicht nur von der Polizei, die vielleicht nicht fähig ist, einen größeren Bürgeraufstand unter Kontrolle zu bekommen, sondern auch durch das Militär gehandhabt werden. Diejenigen, die gegen eine Verfassungsänderung sind, befürchten, dass dies der Bundeswehr die Erlaubnis geben würde, gegen das deutsche Volk eingesetzt zu werden, wenn dieses als eine „Bedrohung“ für die Demokratie gesehen wird. Nach den genannten Revisionen ist klar, dass das Grundgesetz solche Einsätze im Inneren erlaubt, aber in welchem Umfang ist nicht klar definiert. Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels, sagte in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung , dass eine solche Verwendung sehr ineffizient wäre, da die Bundeswehr nicht für Inlandeinsätze ausgebildet sei.
Der neuste Kompromiss ermöglicht jedoch der Bundeswehr mit den Polizeikräften zu trainieren. Solche Einsätze widersprechen jedoch dem Grundgesetz, das die Vereinigung verbietet und erklärt, dass eine klare Trennung existieren muss. Die einstige Vereinigung von Armee und Polizei war gefährlich, weil sie die deutsche Bevölkerung schon einmal ohne Verteidiger ließ. Ist die SPD dieses Mal zu viele Kompromisse eingegangen? Eine Frage, die immer wieder aufkommt ist: Kann man der deutschen Regierung vertrauen? Die Deutsche Geschichte sagt nein. Aber die heutigen Politiker ignorieren oft die Vergangenheit.
In seiner Rede auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz, sagte Bundespräsident Joachim Gauck: „[…] ich [möchte] eine Bitte an uns Deutsche richten: dass auch wir diesem grundsätzlich gebesserten Land zuallererst in der Erhaltung des Vertrauens begegnen. Es gab für die Nachkriegsgenerationen gute Gründe, misstrauisch zu sein – gegenüber der deutschen Staatlichkeit wie gegenüber der deutschen Gesellschaft. Aber die Zeit dieses ganz grundsätzlichen Misstrauens, sie ist vorüber.“
Diese Überzeugung, dass Deutschland sich geändert hat, erlaubte der Regierung bereits viele der Einschränkungen, die dem Land nach dem Zweiten Weltkrieg auferlegt wurden, beiseite zu legen. Das deutsche Brandmal schwindet und Deutschland wird so wie jedes andere Land. Die Welt ist verzückt von Deutschland und fördert sogar diese erschreckenden Veränderungen. Es wurde einmal gesagt, dass Deutschland nie wieder fähig sein sollte einen Krieg zu beginnen. Heute fordert man hingegen, dass Deutschland die Friedenstruppe der Welt werden soll.
Amerika und Großbritannien sollten von diesen erschreckenden Veränderungen alarmiert sein, aber auch sie vertrauen Deutschland. Die Welt wird überrascht sein, wenn es ein anderes dunkles Deutschland inmitten von Europa aufsteigen sieht. Aber langjährige Posaune Leser werden nicht überrascht sein, da dies vor Tausenden von Jahren prophezeit wurde. Für weitere Informationen darüber, wie Deutschland seine Vergangenheit begraben hat und warum Sie alarmiert sein sollten, lesen Sie „Germany’s Dramatic and Alarming Foreign-Policy Pivot.“ ▪