Die „Wittenberger Judensau“ darf bleiben
An der Wittenberger Stadtkirche hängt seit dem 13. Jahrhundert ein antisemitisches Relief. Es darf hängen bleiben, wie nun der Bundesgerichtshof entschieden hat.
An ihrem inhaltlichen Urteil über die „Wittenberger Judensau“ ließen die Richter keinen Zweifel. Von Anfang an habe das Relief immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden gedient, so der Bundesgerichtshof. Es sei kaum eine bildliche Darstellung denkbar, die unserer Rechtsordnung in höherem Maße widerspreche.
Eine Entfernung verlangt dieselbe Rechtsordnung aus Sicht der obersten Richter allerdings nicht. Schließlich hätten mehrere Möglichkeiten bestanden, die Schmähung „abzustellen“. Hierzu zähle der Weg, den die Kirche gewählt habe: die Umwandlung des „Schandmals“ in ein Mahnmal und Zeugnis für ihre Jahrhunderte währende Judenfeindlichkeit. Die Kirche dürfe selbst entscheiden, zu welchem Mittel sie hierbei greife.
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