EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein
EU-Kommission mahnt Österreich zweimal ab. Kinderwohl und Arbeitsrechtliches bedürfen einer Rechtsanpassung.
Gegen fast alle EU-Mitgliedstaaten hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund mangelhafter Umsetzung der arbeitsrechtlichen Entsenderichtlinie eingeleitet. Von diesem Vertragsverletzungsverfahren sind 24 von 27 Mitgliedsstaaten betroffen - darunter auch Österreich. Verschiedene nationale Bestimmungen seien nicht mit der EU-Richtlinie harmonisiert worden, hieß es von der Kommission am Donnerstag. Ab heute bleiben den EU-Ländern zwei Monate, um erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Sonst steht die zweite Verwarnung ins Haus.