Markus Spiske/Unsplash
© Philadelphia Kirche Gottes
Die Anwälte der Weltweiten Kir che Gottes haben uns während der letzten sechs Jahre oftmals gefragt, warum die PKG die Weltweite Kirche Gottes nicht einfach um Erlaubnis gebeten hat, Geheimnis der Zeitalter in 1996 zu drucken, bevor sie es getan hat?“ (Tatsächlich versuchten einige unserer Mitglieder erfolglos, Erlaubnis von der WKG zu erhalten, um Herrn Armstrongs Schriften zu reproduzieren.)
Direkt nach dem wir begonnen hatten, Geheimnis der Zeitalter in Umlauf zu bringen, drohte Ralph Helge, der hausinterne Anwalt der WKG, in einem Brief an Gerald Flurry mit einem Prozess. Er schrieb: „Wir würden es schätzen, uns mitzuteilen, mit welcher Befugnis sie ohne die Erlaubnis der Kirche, Geheimnis der Zeitalter kopieren und veröffentlichen?“ (21. Jan. 1997; durchaus meine Betonung). Drei Wochen später, am 10. Februar, hat die WKG gegen die PKG Klage erhoben, weil sie glaubten, dass es ein Verstoß gegen das Urheberrecht sei.
Natürlich begriff jeder, der mit der Kirche Gottes assoziiert war, warum nur wenige bereit waren, überhaupt solch eine Bitte um Erlaubnis auszusprechen – weil jeglicher Versuch sinnlos gewesen wäre. Wir in der PKG wussten das – und so wussten es auch die Verantwortlichen der WKG. Aber im Rahmen des Gerichtsverfahrens übermittelte die WKG den Eindruck vor den Richtern, dass sie jede derartige Bitte objektiv berücksichtigt und möglicherweise gewährt hätten – auch von der Philadelphia Kirche Gottes; eine Kirche, die von einem Mann begonnen wurde, der durch Josef Tkach jr. von der Weltweiten Kirche Gottes ausgeschlossen und erniedrigt worden war.
In der Tat, am 25. September 1997 verkündete Ralph Helge in den Amtsräumen des Richters Letts: „Wir haben nie die Absicht gehabt oder die Entscheidung getroffen, Geheimnis der Zeitalter nicht zu veröffentlichen!“ In jenem Sommer jedoch hat Josef Tkach jr., der Pastor General der WKG, folgende Erklärung in seinem Buch Transformed By Truth gemacht: „Im Februar 1997 eröffneten wir einen Prozess gegen die Philadelphia Kirche Gottes … um die Wiederveröffentlichung von Geheimnis der Zeitalter zu unterbinden… wir fühlen, dass es unsere christliche Pflicht ist, dieses Buch vom Druck zurück zu halten … weil wir glauben, dass es besser ist, Herrn Armstrongs doktrinäre Fehler aus dem Umlauf zu ziehen“.
Diese Erklärung von Herrn Tkach versetzte die WKG von Anbeginn des Prozesses in eine schwierige Lage. Wie konnten sie einen Richter oder eine Jury überzeugen, dass sie ihre Urheberrechte wirklich nicht dazu gebrauchten, um Herrn Armstrongs Schriften zu unterdrücken, wenn in der Tat ihr eigenes Kirchenoberhaupt – der übrigens absolute Macht in der Kirche ausübt – sagt, es sei seine „christliche Pflicht“, diese Werke nicht mehr drucken zu lassen?
Das hat zu einem großen Teil beigetragen, warum ein Bezirksrichter Mitte 1998 zu Gunsten der PKG entschied, Geheimnis der Zeitalter verbreiten zu dürfen. Dieser Richter folgerte, dass die Verbreitung des Werks durch die PKG ein Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts sei. Das Buch war schließlich vergriffen – und sein Besitzer hatte gelobt, diese „doktrinären Fehler“ permanent aus dem Umlauf zu ziehen.
Die WKG protestierte, dass das falsch sei. Die WKG äußerte am Vorabend des Urteils im Schnellverfahren durch den Bezirksrichter, dass sie nun doch planten, Geheimnis der Zeitalter zu verbreiten. Angeblich gab es die ganze Zeit „Diskussionen“ bezüglich des Druckens einer „kommentierten Version“. Es sollte eine kritische Abhandlung des Originaltextes sein, und alle doktrinären „Fehler“ aufzeigen.
Im September 2000 revidierte das neunte Bezirksgericht zweiter Instanz das Urteil des Bezirksgerichts über das Nutzungsrecht – wenn auch in einer geteilten 2:1 Entscheidung. Der Umschwung des Gerichts beruhte zum größten Teil auf der Schlussfolgerung, dass die WKG ein Geheimnis der Zeitalter „mit Anmerkungen plante“.
Inzwischen hatte die PKG mit ihrer Antwort auf die Beschwerde der WKG einen positiven Rechtshilfeantrag in eigener Sache beigefügt. Vornehmlich behauptete die PKG, dass die Nutzungsrechts-Doktrin des Urheberrechts und der Religious Freedom Restoration Act, das Recht der PKG, 18 weitere Werke von Herrn Armstrong kostenlos zu verbreiten, garantierte. Nach der Entscheidung des neunten Bezirksgerichts zweiter Instanz argumentierte die WKG natürlich, dass die Verfügung ebenso pauschal für unsere Gegenforderung gelten sollte. Da aber die WKG ihre Berufungsklage dank ihres Anmerkungsplanes für Geheimnis der Zeitalter gewonnen hatte, argumentierten wir: „Planen sie jetzt auch, das Buch Das Unglaubliche Potential des Menschen zu kommentieren? Und was ist mit den Büchern Die Fehlende Dimension im Sexualwissen? Die USA und Großbritannien in der Prophezeiung?“
Das Ansuchen der WKG für ein zusammenfassendes Urteil auf die Gegenklage wurde im November 2001 abgelehnt.
Das bedeutete, während die WKG ihren Schadenersatzprozess für unsere „Urheberrechtsverletzung“ von Geheimnis der Zeitalter vorantrieb, machten auch wir Druck mit unserer Gegenforderung für das Recht, diese weiteren 18 Werke von Herrn Armstrong zu verbreiten
Erstes Schlichtungsgespräch
Nach dem Urteil des neunten Bezirksgerichts legte die PKG sofort beim obersten Gerichtshof Berufung ein. Am 2. April 2001 entschied das höchste Gericht im Lande, unseren Fall nicht zu hören und das Urteil des neunten Bezirksgerichts gelten zu lassen.
Obwohl die Chancen, die Aufmerksamkeit des obersten Gerichtshofes zu erhalten, gering sind (sie prüfen weniger als ein Prozent aller Rechtsbegehren, die sie erhalten), hofften wir noch immer darauf, dass sie unser Ansuchen nochmals überdenken würden, sobald der Schadenersatzprozess abgeschlossen war. (Der oberste Gerichtshof hört generell keine Fälle, die nicht vollständig abgeschlossen sind. Während das neunte Bezirksgericht in unserem Prozess zu Gunsten der WKG entschieden hatte, musste das Bezirksgericht ihnen noch Schadenersatz für die Verletzung des Urheberrechts zuerkennen und unsere Gegenforderung war noch nicht geklärt).
Bei Mitte 2001 erschien es, oberflächlich betrachtet, dass wir in eine Ecke gedrängt waren – mit kaum einer anderen Wahl, als energisch dagegen anzukämpfen, was wir für eine ungerechte Entscheidung erachteten.
Doch andererseits wurde sich die WKG der Tatsache bewusst, dass sie, um sich in allen Einzelheiten ihres Falles durchzusetzen – ob nun im Schadenersatzprozess oder in Hinblick auf die Gegenforderung – auf irgend eine Weise, Herrn Armstrongs Werke der Öffentlichkeit verfügbar machen mussten.
Aber wie die Bemerkung von Herrn Tkach’s „christlicher Pflicht“ deutlich machte, verachteten sie diese Lehren. Sie wollten überhaupt nichts mit Herrn Armstrongs Werken zu tun haben. Sie hatten ihre Anhänger bereits darum gebeten, ihnen ihre ketzerischen Ansichten der vergangenen Jahre zu verzeihen. Sie haben seitdem aus der „Dunkelheit“ des Armstrongismus herausgefunden in das „glorreiche Licht des Evangeliums“.
Und jetzt sollten sie diese Werke verfügbar machen?
Zum Ende des Sommers 2001 gaben sie in Gerichtsakten an, dass sie jedes von uns unterbreitete Angebot bezüglich einer Genehmigung für die Werke von Herrn Armstrong, bevor wir sie im Jahre 1997 gedruckt haben, objektiv in Betracht gezogen hätten. Sie schlugen auch vor, dass sie – sogar damals – jedes echte Angebot der PKG ernsthaft berücksichtigt hätten. Weiterhin versicherten sie uns (und dem Gericht), dass, als Herr Tkach jr. sagte, es wäre seine „christliche Pflicht“, Herrn Armstrongs Werke vom Druck fernzuhalten, er nicht für die WKG sprach, sondern viel mehr seine eigenen „persönlichen“ Ansichten ausdrückte.
Am 19. Oktober 2001 nahmen die Dinge noch eine andere Wendung, als Matthew Morgan, der Sekretär des WKG Vorstandes, an Gerald Flurry schrieb. In seinem Brief erklärte Morgan, dass, sobald die PKG begann, Geheimnis der Zeitalter in 1997 zu verbreiten, die WKG alle Überlegungen, „wie sie den Wert ihres Urheberrechts (Geheimnis der Zeitalter war jetzt ein „Vermögenswert“) am besten nützen könnte“, einstellte. Da der Prozess jetzt „zu Gunsten der WKG entschieden worden war“ (durch die Entscheidung des neunten Bezirksgerichts), hat der Vorstand der WKG nun beschlossen, was zu tun war.
Sie fuhren fort mit ihren kommentierten Geheimnis Plänen, richtig? Falsch – sie beabsichtigten jetzt, sich der bis jetzt nicht genützten Welt des „e-publishing“ zuzuwenden. Und sie beabsichtigten nicht, Geheimnis der Zeitalter im Internet zu veröffentlichen. Sie wollten nicht alles, was Herr Armstrong je geschrieben hatte, im Internet veröffentlichen; sie wollten nur (schockierend) die anderen 18 Werke unserer Gegenforderung im Internet veröffentlichen – die einzigen, über die das Gericht noch nicht entschieden hatte!
Können Sie diesen Schwindeleien folgen? Sie erzählten den Gerichten, dass sie grandiose Pläne hatten, Geheimnis der Zeitalter zu „kommentieren“ bzw. wieder zu veröffentlichen. Um dann die Tatsache, dass diese Pläne nie verwirklicht wurden, zu entschuldigen, sagten sie, dass sie auf „Wartestellung“ geschaltet wurden, bis der Rechtsstreit zu ihren Gunsten entschieden worden wäre. Und sobald der Beschluss (für Geheimnis der Zeitalter) kam, erzählten sie den Gerichten von ihren grandiosen Plänen, aber nicht für Geheimnis der Zeitalter, sondern für die 18 Werke, die genau die selben Titel waren, die wir in unserer Gegenforderung beantragten! (Erst später fügten sie Geheimnis der Zeitalter zu ihrem e-publishing-Schema hinzu).
Nun zurück zu Morgan’s Brief. Anfänglich hing das ganze e-publishing Projekt von den folgenden WKG Vorschlägen ab: Dass die PKG alle Kosten der WKG für die Veröffentlichung der Werke bezahlen und ihre Gegenforderung zurückziehen sollte. Die ganze Zeit über wäre die WKG in der Lage gewesen, Schadenersatz für die Rechtsverletzung bezüglich Geheimnis der Zeitalter zu fordern. Und weil sie die Bücher im Internet „veröffentlichen“ wollten, hätte die WKG ihre Zustimmung rückgängig und die Bücher im Augenblick der Beilegung des Rechtsstreits zurückziehen können.
Es war ein absurdes „Angebot“ – eines, von dem sie wussten, dass wir es ignorieren würden.
Am 31. Oktober 2001 schrieb der Anwalt der WKG, Allan Browne, an unseren führenden Anwalt, „die PKG behauptet, dass die WKG versucht, die Werke zu unterdrücken und es daher für die PKG sinnlos wäre, eine Lizenz für die 18 Werke zu beantragen. Wir müssen deshalb darauf bestehen, dass jegliche Kommunikation betreffend des Angebots der WKG, dem Gericht präsentiert werden.“ Er endete damit, dass er darauf bestand, dass die PKG eine „direkte, unmittelbare und eindeutige Antwort auf das dringende Ansuchen der WKG“ gibt.
Unser erstes Angebot
Zu Beginn des Frühjahrs 2002 entschied die PKG, dass es Zeit war, auf den Bluff der WKG zu reagieren. Nachdem wir im Hauptquartier unsere eigenen Ermittlungen angestellt hatten, um von anderen in der Verlagsindustrie zu erfahren, was ein faires Angebot wäre, stellten wir die WKG auf die Probe bezüglich ihrer Bereitschaft, ein Angebot von der PKG „im guten Glauben“ zu erwägen.
Mein Vater entwarf am 14. März einen Brief an Matthew Morgan. Hierin stellten wir den längst erwarteten Antrag, Geheimnis der Zeitalter und die 18 Werke, die wir in unserer Gegenforderung beantragten, zu drucken und zu verbreiten. Er erwähnte Morgan gegenüber, dass Herr Tkach jr. in 1997 gelobt hatte, diese Werke aufgrund seiner „christlichen Pflicht“ nicht zu drucken. Und doch, fuhr er fort, hat die WKG sonderbarerweise vor kurzem Darstellungen vor Gericht abgegeben und eine Bereitwilligkeit gezeigt, Lizenzen für die Werke zu erteilen. Er erinnerte Morgan an Herrn Armstrongs lebenslange Politik, alle Literatur an die Empfänger kostenlos abzugeben. Nichtsdestoweniger, „basierend auf den jüngsten Darstellungen der WKG vor Gericht, unterbreiten wir in gutem Glauben ein Angebot für die Erteilung einer Lizenz für diese Werke“.
Wir boten der WKG eine Lizenzgebühr von 10 Cents für jede Broschüre, 25 Cents pro Buch und 50 Cents für jeden versandten Fernlehrgang zu bezahlen. Mein Vater schloss den Brief wobei er sagte, die WKG unterbreitete vor kurzem der PKG ein Angebot, die Ausgaben für das sogenannte ‘e-publishing’ und die meisten dieser Werke zu übernehmen. Abgesehen davon, dass es überhaupt keine Lizenz für die PKG ist, war dieses ‘Angebot’ mit mehreren Problemen belastet, unter anderem, dass die WKG anscheinend gleich nach dem Abschluss des Prozesses zwischen unseren beiden Kirchen, die Werke aus dem Umlauf ziehen konnte. Der von der WKG zuvor angekündigte ‘Plan’, eine ‘kommentierte’ Version von Geheimnis der Zeitalter zu produzieren – welche allem Anschein nach, einzig und allein geschaffen wurde, um einen Prozessvorteil zu erlangen und der (nach unserem Wissen) nie beabsichtigt war – bestätigt unsere Besorgnis in dieser Hinsicht.
Diese Besorgnis wird unter anderem durch die Tatsache verstärkt, dass außerhalb des Rechtsstreites weder Herr Tkach noch sonst jemand die bekannte „christliche Pflicht“ der WKG widerrufen hat, Herrn Armstrongs Werke nicht zu drucken, und dass die WKG (nach unserem Wissen) kein anderes Werk, von dem sie behauptet, ein Urheberrecht zu besitzen, im Internet publiziert. Ich sehe ihrer Antwort zu dem Angebot der PKG, diese Werke zu lizenzieren, entgegen“.
Bei all der Schau, die die WKG vor Gericht inszeniert hatte – wo sie wirkten, als wären sie mehr als erfreut, die Lizenz zu erteilen – so hatten sie eigentlich nie ein Angebot für die Lizenz unterbreitet. Und jetzt hat es die PKG getan.
Lesen Sie hier, wie Matthew Morgan am 8. April darauf reagierte: „Als erstes Herr Flurry, bei allem gebührenden Respekt glaube ich, dass erwähnt werden muss, dass ihr Brief nach zwölfjährigem Schweigen, verspätet und voll eigennütziger Bemerkungen ist. Sein offensichtlicher Zweck ist, irgend eine Art von juristischem Vorteil zu erlangen. Trotzdem werden wir uns die Höflichkeit einer Antwort bezüglich ihrer Anfrage um die Erteilung einer Lizenz erlauben. So dass es kein Missverständnis gibt, und obwohl wir nicht jede ihrer eigennützigen Bemerkungen ansprechen, sollten sie als abgewiesen betrachtet werden.“
Das Entscheidende ist jedoch folgendes: Sie waren diejenigen, die das Thema einer Lizenzvergabe vor Gericht brachten, obwohl sie in technischer Hinsicht nie eine angeboten hatten. Sie sind diejenigen, die versuchten die Oberhand im Rechtsstreit zu gewinnen. Und ganz gleich, wie „verspätet“ unser Angebot gewesen sein mag, es war nichtsdestoweniger ein angemessenes Angebot. Und sie wiesen es sofort von der Hand.
Morgan fuhr fort zu erklären, wie „wertvoll“ Herrn Armstrongs Schriften für die WKG wären, und sie deshalb mit der e-publishing-Front keine Fortschritte machen würden. „Deshalb“, schrieb Morgan „sei kein Bedarf gegeben, sich mit komplizierten Verhandlungen über Lizenzbedingungen zu beschäftigen. Es wird ihrer Kirche jetzt möglich sein, so viele legale Kopien der 19 Werke, wie sie es wünscht und nötig findet, zu kaufen, um ihre angeblichen geistigen Bedürfnisse zu erfüllen.
Er hatte vergessen zu erwähnen, was wir später herausfanden – dass all diese „verfügbaren“ Werke ein anzügliches Vorwort beinhalten würden, das von Michael Feazell von der WKG vorbereitet war.
Morgan schloss mit den Worten: „Die WKG ist sehr erfreut, dass ihre Entscheidung zugunsten einer Veröffentlichung nicht nur als das beste Mittel für die Kirche dient, aus ihren literarisch, urheberrechtlich geschützten Vermögenswerten Kapital zu schlagen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen erbringt, den angeblichen geistlichen Bedarf ihrer Kirche gleichermaßen zu erfüllen.“ Doch das Vorwort zu diesen 19 Werken schließt mit dieser Behauptung: „Das folgende Material ist urheberrechtlich geschützt, und darf in keinerlei Weise ohne dieses vollständige Vorwort bzw. ohne schriftliche Genehmigung der Weltweiten Kirche Gottes reproduziert werden.
Durch den „zusätzlichen Vorteil“ des „im guten Glauben“ erzielten e-publishing-Angebotes der WKG, konnten wir jetzt künftigen Mitgliedern, die vielleicht nichts über Herbert Armstrong wissen, empfehlen, eine Kopie von Geheimnis der Zeitalter (zu beträchtlichen Kosten) mit einem Vorwort von 1500 Worten herunterzuladen, das den Autor als einen ungebildeten Schreiberling denunziert, der ketzerische Doktrinen lehrte und eine diktatorische Kontrolle über die Weltweite Kirche Gottes ausübte.
Natürlich konnten wir nicht sehen, wie dies den geistigen Bedürfnissen unserer Kirche wirklich nützen würde.
Krieg der Aussagen
Erwartungsgemäß hat die WKG unser Angebot nicht ernsthaft berücksichtigt. Deshalb machten wir weiter in der Richtung, wie wir es uns die ganze Zeit vorgestellt hatten, dass es gehen würde – zu kämpfen bis zum bitteren Ende. Wir haben immer geglaubt, dass die WKG sich mehr scheute, vor Gericht zu gehen, als wir, obwohl wir technisch gesehen als „Verlierer“ bei Gericht zweiter Instanz in den Prozess gingen (in Hinblick auf GDZ). Mein Vater glaubte, dass etwas Dramatisches geschehen würde, entweder innerhalb oder außerhalb des Gerichts, was den Fall schließlich zu unseren Gunsten wenden würde. „Wenn Gott mit uns ist“, sagte er, „werden wir gewinnen. Wenn Er mit uns gewesen ist, und Er ist immer noch mit uns – das heißt, wenn wir den Glauben bewahren“.
Die Verhandlung wurde für Mitte Oktober 2002 angesetzt, was bedeutete, dass Aussagen und Ermittlungen bis Ende des Sommers vervollständigt werden mussten. Während wir uns für einen arbeitsreichen Sommer voll Ermittlungen und Zeugenaussagen rüsteten, gab mein Vater Anweisung an sein ganzes Personal in Edmond, dem Gerichtsprozess oberste Priorität zu geben. Mehr als ein Dutzend Leute beteiligten sich am Zusammentragen von Informationen und halfen in der Vorbereitung gegen die Aussagen der Schlüsselzeugen der WKG – Josef Tkach, Michael Feazell, Greg Albrecht, Bernard Schnippert, Ronald Kelly und andere.
Die eidesstattlichen Aussagen erwiesen sich als sehr erregte Wortwechsel. Angesichts dessen, dass eine der Schlüsselfrage in diesem Fall darum ging, ob die WKG Führer, die Herrn Armstrongs Lehren ablehnten, wirklich beabsichtigten seine Werke zu veröffentlichen, fanden sich sie WKG Führer in der unangenehmen Situation, ihren im Prozess vertretenen Standpunkt mit all dem, was sie gesagt und getan haben, während sie Herrn Armstrongs Lehren zerpflückten, in Einklang zu bringen. Das hatte im Verlauf des Sommers einige heftige Wortwechsel mit ihren Anwälten zur Folge, als ein WKG Repräsentant nach dem anderen sich auf dem heißen Stuhl befand und mit Unbehagen bohrende Fragen beantwortete, welche ihre Heuchelei aufdeckten, was wir die ganze Zeit als solche erklärten.
Auf den ersten Blick würde man denken, dass beide Seiten in dieser Auseinandersetzung sich weiter von einander entfernten – durch den fast täglichen zermürbenden Rechtsstreit verhärtet wurden. In Wahrheit jedoch machte unser Engagement für einen Kampf bis zum Ende die WKG mürbe, obwohl wir es zu der Zeit noch nicht wussten. An der Oberfläche schienen sie von Tag zu Tag wütender und arroganter zu werden.
Helge’s Attacke
Am Höhepunkt der Zeugenaussagen im August, schrieb Ralph Helge in einem Versuch, „genaue Information“ über den Gerichtsprozess zu geben, an Bob Ardis. Herr Ardis, der in 1997 von der PKG ausgeschlossen worden war, kopierte Helge’s Brief und schickte diesen an alle in seiner Adresskartei befindlichen Leute, die hauptsächlich aus PKG Mitgliedern bestand.
In seinem Brief erklärte Helge, wie wir anfangs auf der Bezirksgerichtsebene gewannen. Richter Letts sagte, wir hätten ein Recht GDZ zu verbreiten, weil, laut Helge’s eigenen Worten, „die WKG es zurzeit nicht publizierte, und weil es angeblich von großer Bedeutung für die Religion der PKG war.“
Im nächsten Absatz erklärte Helge, dass der Ausschuss von drei Richtern des neunten Bezirksgerichts die Entscheidung von Richter Letts aufhob.
Was er versäumte zu erwähnen, war, dass sie die Entscheidung hauptsächlich aufgrund der „Pläne“ der WKG, ein kommentiertes Geheimnis der Zeitalter herauszugeben, aufgehoben wurde – ein Projekt, das über fünf Jahre in der „anfänglichen Diskussionsphase“ gewesen war!
Helge’s beleidigender Brief beschuldigte Gerald Flurry unter anderem, Geheimnis der Zeitalter im „Raubdruck“ herzustellen, die PKG Mitglieder falsch zu informieren und in die Irre zu führen, die Gesetze des Landes zu übertreten und zu missachten, und fast jeden Trick, wie er im Buche steht, anzuwenden, um das Gerichtsverfahren zu stören.
Dieser Absatz jedoch ist von besonderer Bedeutung: „Herr Flurry hat den Mitgliedern der PKG Darstellungen gegeben, die den falschen Eindruck erwecken, dass in dem Rechtsstreit immer noch die Möglichkeit besteht, dass das Gericht der PKG das Recht zuerkennt, GDZ an sich zu reißen. Dies ist einfach wieder eine Fehlinformation. Bezüglich GDZ ist der Fall endgültig entschieden und abgeschlossen worden und Herr Flurry hat aus reiner Verzweiflung alle verfügbaren legalen Mittel ausgeschöpft. Jeder Versuch der PKG, eine vom Gericht verordnete Erlaubnis zu erlangen, um GDZ zu drucken, ist vorbei, erledigt, fertig. Juristisch gesehen gibt es für ihn keine andere Stelle, wo er in dieser Streitfrage hingehen kann. Ich weiß nicht, wie ich es sonst sagen soll. Das einzige ‘Recht’ der PKG ist, vor dem Gericht zu stehen um den Schadenersatz sowie die Anwaltskosten festzustellen zu lassen für das Unrecht, dass sie begangen hat“ (meine Betonung).
Mit einer schnellen Antwort entwarf unser führender Anwalt am 18. September diesen Brief an Helge: „Jeder kompetente Anwalt weiß, dass diese Behauptungen unleugbar falsch sind, und vor allem wissen Sie, dass sie falsch sind. Es steht außer allem Zweifel, dass die Entscheidung des neunten Bezirksgerichts vom September 2000 kein abschließendes Urteil bildete.“
Zwischen den Zeilen von Helge’s arroganter Behauptung war noch eine andere subtile Botschaft zu lesen: Warum geben diese Leute nicht einfach auf? Er wollte nur, dass dieses alles vorbei sei, und er kochte über, als er bemerkte, dass wir beabsichtigten gegen sie zu kämpfen – und jede, uns zur Verfügung stehende juristische Option auszuschöpfen. Für Helge aber war das Ausschöpfen all unserer Optionen eine Art von technischem Manövrieren, mit der Absicht, das Gerichtsverfahren zu behindern. Er empfand es offensichtlich ganz anders, wenn es darum ging, alle juristischen Optionen zu nützen, wovon die WKG profitieren würde – ähnlich wie damals, als sie ihren Prozess, den sie Anfang 1997 in Kalifornien einreichten, nach drei Wochen einstellten, weil Richter Letts ihr Ansuchen um eine einstweilige Sperr-Verfügung nicht billigte, und weil sie hofften, dass eine in Oklahoma angestrengte Klage bessere Ergebnisse bringen würde. Oder im Februar 1999, nach dem Verlieren auf Bezirksebene, als die WKG gegen die Entscheidung sofort Berufung einlegte und die Idee verbreitete, dass sie ein kommentiertes GDZ veröffentlichen würde – was alle Kennzeichen eines technischen Manövers hatte, das Gerichtsverfahren mit Absicht zu behindern.
Und später wurde das e-publishing Projekt eingerichtet. Aber nicht von der Verlagsabteilung der WKG oder der Plain Truth Geschäftsstelle oder irgend etwas, das mit Literatur zu tun hatte, sondern von Ralph Helge’s Rechtsabteilung, und zwar mit der eingestandenen Absicht, unsere Argumente, dass Herrn Armstrongs Werke nicht verfügbar waren, zu untergraben.
Das Ganze geschah durch einen Mann, der uns damals über das Behindern des Gerichtsverfahrens einen Vortrag hielt.
Fernsehkürzungen
Einige Tage bevor Helge’s Brief in den Briefkästen von vielen PKG Mitgliedern landete, berief mein Vater am 11. September, im Hauptquartier in Edmond, eine Ratsversammlung der Kirchenältesten ein. Während dieser Besprechung mit führenden Predigern der Kirche verkündete er, dass wir wegen des Gerichtsprozesses all unsere Fernsehsendungen, außer jener auf dem Kabelkanal WGK, auflassen würden. Er sagte, dass wir jetzt in der Hitze des Gefechts wären, und dass unsere Zeit, Energien und Finanzen in diese Richtung fließen müssten. Er versicherte der Predigerschaft, dass wir, wenn wir den Glauben des Propheten Habakuk hätten, Gott uns letztendlich Herrn Armstrongs Material geben würde.
Während die Entscheidung, Fernsehkosten einzusparen, sicherlich geholfen hat, die Zahlungsfähigkeit des Werkes zu verbessern, wurde sie nicht allein deswegen getroffen. Da unser Fernsehpublikum über die Jahre gewachsen war, wurden wir von einer zunehmenden Anzahl Interessierter kontaktiert, die nur sehr wenig oder gar nichts von Herrn Armstrong wussten – geschweige denn von seinen Lehren. Ohne Herrn Armstrongs Literatur glaubten wir, dass diese neuen Kontakte nicht geistig genährt werden konnten, bis dass wir einen Durchbruch im Prozess erzielt hatten. Es ist schwierig, den vollen Gehalt unserer Literatur ohne die fundamentalen Lehren von Herrn Armstrong zu begreifen. Die Idee war, zuerst den Gerichtsstreit zu gewinnen, und uns dann darauf zu konzentrieren, die Botschaft an das größtmögliche Publikum zu überbringen. Mein Vater ermahnte uns, unsere Mitglieder zu informieren, warum wir in diesem Gerichtsstreit involviert waren. Er sagte: „Vielleicht will Gott der ganzen Kirche lehren, wie lebenswichtig diese Werke sind.“ Um diesen Kampf zu gewinnen, müsste jedes Mitglied seinen Teil dazu beitragen.
Eineinhalb Wochen später versammelten sich die PKG Mitglieder von überall in der Welt an mehreren Orten, um unser jährliches Herbstfest zu feiern – das Laubhüttenfest. Während des Festes brachte mein Vater zwei Botschaften, die live über Satelliten an die Mehrzahl der PKG Mitgliedschaft rund um die Welt ausgestrahlt wurden. In seiner ersten Botschaft am 22. September sagte er, dass er aufgrund dessen, was im Werk geschah, nicht glaubte, dass er jemals eine wichtigere Botschaft bringen würde. Er fuhr fort die Bedeutung des Prozesses zu erläutern – indem er sagte, es wäre eine Prüfung für uns, doch wenn wir Glauben hätten, würde Gott dieses Werk wiederbeleben und uns die Literatur irgendwie geben – auf irgendeine Weise. Um jedoch jene Werke zu bekommen, sagte er, müssten wir bereit sein, bis zum Ende zu kämpfen – und gewillt sein, alles zu tun, was Gott von uns verlangt.
Er schloss die Predigt indem er aus Helge’s Brief an Bob Ardis zitierte. Bezüglich Helge’s Bemerkung, dass wir Herrn Armstrongs Werke „geraubt“ hätten, sagte mein Vater, es wären die WKG Führer, die eigentlich eine ganze Kirche geraubt haben.
In seiner zweiten, direkt übertragenen Predigt am 27. September, erklärte mein Vater, dass ein Grund für das Hinausziehen des Prozesses sein könnte, dass Gott die WKG blosstellen möchte.
Er informierte die Mitgliedschaft von unserem Bestreben, weiterzumachen und sie mit voller Absicht auf der ganzen Linie bloß zu stellen.
Am Ende der Predigt verkündigte er die TV-Einschränkungen, die er bei der Besprechung am 11. September beschlossen hatte. Er sagte der Mitgliedschaft, dass unsere Botschaft an die Welt nicht wirklich effektiv sein könnte, bis dass wir das Recht erlangt haben, Herrn Armstrongs Werke zu veröffentlichen. „Wir müssen alles geben in diesem Prozess“, sagte er.
Kehrtwendung
Zwei Wochen nach dem Ende unseres Herbstfestes am 14. Oktober (der Prozess wurde für Anfang Dezember anberaumt), nahmen die Ereignisse eine dramatische Wendung: Die WKG bot an, uns Geheimnis der Zeitalter ganz und gar zu verkaufen. Wir waren skeptisch bezüglich des Angebots der WKG, und dachten, dass der Preis, den sie verlangten, zu hoch war, aber die Tatsache, dass es die WKG jetzt endgültig verkaufen wollte – ohne einschränkende Lizenz mit einer Bedingung, die uns hindert, sie zu kritisieren – versetzte uns in einen virtuellen Schockzustand.
Warum sollte die WKG nach all der Rhetorik über Kommentare, e-publishing, nach Morgans Spott über unser Märzangebot für die Lizenzerteilung, nach Helge’s verletzendem Leitartikel über die hoffnungslose Lage der PKG („der Fall wäre endgültig entschieden und abgeschlossen; juristisch gesehen gibt es für (die PKG) keine andere Stelle, wo sie hingehen kann. Das einzige ‘Recht’ der PKG ist, vor dem Gericht zu stehen um den Schadenersatz sowie die Anwaltskosten festzustellen zu lassen für das Unrecht, dass sie begangen hat“) uns jetzt fragen, den Prozess beizulegen?
Das war ein gewaltiger Durchbruch.
In mannigfacher Weise fühlten wir, dass wir sie endlich zermürbt hatten. Unser erster Gedanke war, alle Werke zu bekommen – Geheimnis der Zeitalter und die 18 Werke, die wir in unserer Gegenklage forderten. Unser zweiter Gedanke waren die Finanzen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir ungefähr eine Millionen Dollar bar zur Verfügung, in Reserve.
Helge schlägt wieder um sich
Inzwischen hörte Helge nicht auf zu palavern. Das Journal, eine Zeitung, die Neuigkeiten über die WGK und ihre vielen Splittergruppen berichtete, interviewte Helge am 29. Oktober (die PKG lehnte die Bitte um ein Interview respektvoll ab). Der in der Ausgabe vom 31. Oktober veröffentlichte Artikel war mit Helgeismus geladen: „In mehreren Gerichtsentscheidungen im Verlauf der Jahre haben die Argumente der WKG… überwältigend Geltung erlangt“ und die WKG „versucht nun die Anwaltskosten plus Schadenersatz für das illegale Drucken von Geheimnis der Zeitalter von der PKG zu erwirken.“
Helge informierte das Journal, dass die WKG dieselben Werke, um die wir prozessierten, jetzt elektronisch veröffentlichen werde. Sogar das Journal drückte Skepsis über die Aufrichtigkeit eines solchen Schrittes aus und fragte sich, ob es nur eine Strategie war, die angewandt wurde, um die Position der PKG zu unterminieren. „Herr Helge versichert, dass es das wahre Motiv der Kirche sei, die Werke von Herrn Armstrong der Öffentlichkeit verfügbar zu machen, und dass das Bereinigen des Rechtsanspruchs der PKG, aufgrund dessen, dass diese Werke nicht verfügbar seien, nur von sekundärer Bedeutung ist.“
Natürlich glaubten wir, dass alle Beweise vor und nach Beginn dieses Prozesses belegten, dass die WKG entschlossen war, Herrn Armstrongs Werke niemals zugänglich zu machen. Aber dass Helge sogar zugeben würde, dass das Bereinigen unseres Rechtsanspruches zumindest von „sekundärer Bedeutung“ wäre, war ein erstaunliches Eingeständnis. Sie haben das in den Gerichtsverhandlungen nie angedeutet. Aber wiederum ist die Frage, warum würde es die WKG überhaupt nötig haben, die Werke zugänglich zu machen, wenn die PKG in solch einer unhaltbaren Position war? Hatten die Gerichte nicht „überwältigend“ zu Gunsten der WKG entschieden? War uns nicht nur eine Option in diesem Prozess geblieben – vor Gericht zu stehen, um den Schadenersatz für unsere „rechtswidrige“ und „illegale“ Verbreitung von Geheimnis der Zeitalter festzulegen?
Helge beendete sein Interview mit einem weiteren persönlichen Angriff gegen Gerald Flurry. „Herr Helge sagte voraus, wann immer die letzte Gerichtsverhandlung vertagt und der PKG immer noch nicht erlaubt wird, Herrn Armstrongs Bücher zu drucken, dann wette ich, dass er sagt, dies ist eine Hungersnot nach dem Wort des Herrn und das Satan dies bewirkt hat…“
Helge erwähnte nichts von dem Angebot der WKG, gerade zwei Wochen vor diesem Interview mit dem Journal, den Prozess bereinigen zu wollen.
Inzwischen hatte mein Vater ein kirchenweites Fasten innerhalb der PKG ausgerufen. Mitglieder wurden gefragt, Gott für eine besondere Errettung in diesem Kampf anzuflehen. Das Fasten wurde für das Wochenende vom 23. und 24. November angesagt.
Zusammenfassendes Urteil erneut abgelehnt
Während die Verhandlungen für eine Entscheidung inoffiziell andauerten, mussten die Vorbereitungen für den Prozess im Dezember beschleunigt werden. In dem Journal Artikel hatte Helge angedeutet, dass, wenn die Verhandlung am 6. November zu Gunsten der WKG ausgehen würde, der nächste Schritt zweifellos ein „Prozess um die Festsetzung der Anwaltskosten und des Schadensersatzes, den die PKG an die WKG zahlen müsste, sein würde“.
Die Anhörung, auf die er sich bezog, fiel nicht zu ihren Gunsten aus. Die WKG machte einen zweiten Antrag für ein zusammenfassendes Urteil bezüglich der anderen 18 Werke. Der Richter lehnte ihren Antrag aufgrund des Religious Freedom Restoration Act erneut ab; ein Gesetz, dass in 1993 vom Kongress erlassen wurde, um die Regierung daran zu hindern, die freie Religionsausübung einer Person wesentlich zu beeinträchtigen. Wir glauben, dass das Urheberrecht unsere Religion unfair und wesentlich beeinträchtigte, weil die WKG es gebrauchte, um Herrn Armstrongs Werke zu unterdrücken.
Aus diesem Grunde entwarf die WKG das e-publishing-Schema: Wie kann es eine „wesentliche Beeinträchtigung“ sein, wenn diese Werke jetzt durch das e-publishing-Schema erhältlich sind. Bei der Anhörung sagte der Richter, dass sie für Geheimnis der Zeitalter „zuviel berechnen“. Unser Anwalt wies darauf hin, dass, „obwohl das neunte Bezirksgericht gesagt hat, dass das Beantragen um eine Lizenz und die voraussichtliche Bezahlung dafür, keine wesentliche Belastung sein könnte, so wurde aber nicht gesagt, dass die Weltweite Kirche den Preis festsetzen konnte, wie es ihr beliebte“.
„Und in der Tat“, sagte der Richter den Anwälten der WKG, „sie schlagen unbedingt vor, dass das Buch auf angemessener Basis verfügbar sein muss“. Drei Jahre nach dieser Entscheidung war das Buch immer noch nicht verfügbar, und wir hatten ein „angemessenes“ Angebot für die Lizenzerteilung bezüglich der Werke unterbreitet, aber die WKG hat nie darauf reagiert.
Trödelwissenschaft
Während von der WKG die Verteidigung gegen unsere Gegenforderung aufgestellt wurde, musste sie auch beweisen, wie sehr sie „geschädigt“ worden ist durch unsere Verbreitung von Geheimnis der Zeitalter – ein Buch, das wir kostenlos hergegeben haben, das die WKG zu Herrn Armstrongs Zeiten kostenlos verbreitet hatte, und über das die WKG inzwischen schon lange sagte, sie hätte die „christliche Pflicht“ es vom Druck fernzuhalten.
Die Masse der Beweise in dieser Hinsicht fiel auf die Schultern eines „gerichtlichen Volkswirtes“ namens John Crissey, der als Experte in zahlreichen Fällen für Allan Browne’s Kanzelei arbeite. Laut Crissey’s Sachverständigengutachten vom 18.September 2002, entgingen der WKG Profite im Gesamtwert von 3,84 Millionen Dollar – 4,3 Millionen mit Zinsen – durch die freie Verbreitung von 100.000 Exemplaren des Buches GDZ durch die PKG. Er kalkulierte auch die zukünftigen „Verluste“ der WKG auf 3,3 Millionen Dollar. Insgesamt würde die WKG in dem Prozess 7,63 Millionen Dollar an Schadenersatz verlangen – und das nur für das Buch Geheimnis der Zeitalter. (Sie würde zusätzlich mehrere Millionen Dollars an Anwaltskosten verlangen).
Crissey begründete seine Ergebnisse mit der Tatsache, dass die Empfänger des Buches mehr Geld gegeben haben, als die Nichtempfänger – die Tatsache außer acht lassend, dass gerade die Empfänger des Buches mit der Botschaft und den Lehren der PKG übereinstimmen könnten. Was Crissey ignorierte, war, dass die Daten vor 1997 zeigten, dass die Empfänger des Buches lange bevor die PKG überhaupt begonnen hatte, GDZ zu verbreiten, bereits in höherem Maße gespendet hatten! Er ignorierte die Daten (die wir ihm gegeben hatten), weil sie zu seiner „Experten“-Analyse völlig im Widerspruch standen. Viele unserer eigenen Mitglieder und deren Kinder waren die ersten, die ein Exemplar des Buches anforderten, sobald wir mit der Verteilung begannen. Diese Leute waren schon vorher „geneigt“, mehr zu geben – sie waren Mitglieder der Kirche, die bereits den Zehnten zahlten!
In dem Antrag der PKG, Crissey’s Bericht abzulehnen, argumentierte unser Anwalt Mark Helm, dass das Gericht Crissey’s Aussage nicht zulassen sollte. Er nannte sie unter anderem falsch, katastrophal fehlerhaft und mangelhafte Trödelwissenschaft. Richter Snyder schien dem zuzustimmen. Sie schrieb in ihrer vorläufigen Verfügung, ein paar Tage nach der Anhörung am 25. November: „Die von Herrn Crissey angewandte Methodik hat sich nicht als hinreichend verlässlich erwiesen, um sie dem Prüfer der Fakten vorlegen zu lassen, und deshalb ist seine mengenmäßige Schätzung der Höhe der Beiträge, die der Verteilung von GDZ beizumessen sind, nicht zulässig.“
Somit war die WKG am Vorabend des Schadenersatzprozesses mit der Aussicht konfrontiert, keinen echten Beweis zu haben, um zu zeigen, wie viel die PKG durch die Verbreitung von GDZ angeblich „profitiert“ hat und die WKG „geschädigt“ wurde. Natürlich hatte die WKG lange bevor Crissey dazu kam, viele Schwierigkeiten mit diesem Argument. Den allerersten Grund, den die WKG in 1989 für das Einstellen von Geheimnis der Zeitalter angab, waren die exorbitanten Kosten für die Verteilung eines solch großen Buches! Jetzt sagten sie, dass es ein gewaltiger Verkaufsschlager für die PKG war.
Als wir 1997 anfingen das Werk zu verbreiten, absorbierten wir all diese übermäßigen Druck- und Versandkosten und verteilten es gratis! Auf jeden Fall würde es schwierig sein zu veranschaulichen, wie dies auf irgendeine Weise ein gewinnbringendes Schema für die PKG war. Aber, dass die WKG dann noch behauptete, dass sie durch unsere kostenlose Verteilung eigentlich ihrer „Profite“ beraubt wurde, ist der Gipfel an Heuchelei. Warum würden sie jetzt „Profite“ aus einem Buche suchen, dass sie jahrelang verspottet hatten und gelobten, es aus dem Umlauf zu ziehen?
Ihren Fall zerpflücken
Die Anhörung vom 25. November war ein bedeutender Sieg für uns, ganz anders als Crissey’s Bericht. Die WKG hatte schon lange angedeutet, besonders während der Zeugenaussagen, dass sie beabsichtigten, uns vor Gericht als einen Kult darzustellen. Sie versuchten zu beweisen, dass wir eine rassendiskriminierende, frauenfeindliche Randgruppe wären, die von einem selbst ernannten Diktator mit 25 messianischen Titeln geführt wird. (Natürlich argumentierte die WKG, dass um unsererseits irgendetwas vorzubringen über ihre Religion oder wie sie Herrn Armstrongs Werk zerstörten – und sie taten es auf solch eine böse hinterlistige Art – das für den Prozess völlig irrelevant wäre und die Jury unfair beeinflussen würde).
In ihrer vorläufigen Verfügung sagt Richterin Snyder, sie würde es nicht erlauben, dass der Prozess zu einer „Attacke gegen Flurry“ wird, weil es „die Jury vom Sachverhalt des Prozesses ablenken“ und die „PKG unfair beeinflussen“ würde. Später beschloss das Gericht, „dass der WKG nicht erlaubt werden sollte, bestimmte religiöse Glaubenssätze – weder die eigenen, noch die der PKG – bezüglich rassistischer Ansichten zu beschreiben, weil solche Beweise unfair abträglich sind und den Sachverhalt im Prozess nur verwirren.“ In der Erklärung, warum sie Geheimnis der Zeitalter eingestellt haben, sagte die Richterin, wird sie der WKG erlauben zu sagen, dass sie die Botschaft „nicht mehr als gesellschaftlich akzeptabel erachte“. Aber soweit es die Richterin betraf, konnten sie nicht einmal das Wort „Rasse“ benutzen.
Das war gewaltig. Zusätzlich zur Entscheidung bezüglich Crissey, glaubten wir, dass die einstweilige Verfügung die Schadenersatzklage der WKG ganz schön zerpflücken würde.
Sie waren nicht nur unfähig Schäden zu beweisen, nun konnten sie niemanden mit Schmutz bewerfen. Zusätzlich mussten sie sich mit unserer Gegenforderung auseinandersetzen, ganz zu Schweigen davon, dass sie sich einer rigorosen Verteidigung der PKG aussetzen mussten, die fest entschlossen war, ihre Lügen und ihren Betrug bloßzustellen.
Die Abmachung besiegeln
Der Schadenersatzprozess war nun für den 4. März anberaumt, weil Allan Browne sagte, dass er noch einen anderen Prozess vor unserem Fall zu beginnen hatte. Dies gab beiden Seiten mehr Zeit, um zu erörtern, was für Beweise in dem Prozess zugelassen sein würden. Richterin Snyder vereinbarte für eine weitere Anhörung den 18. Dezember, als Fortsetzung zu ihrer einstweiligen Verfügung. Nachdem sie alles gelesen hatte, sagte sie zu Beginn der Anhörung, dass sie nicht dazu geneigt wäre, ihre einstweilige Verfügung zu ändern.
Zwei Tage nach dieser Anhörung schien die WKG noch begieriger zu sein, den Fall abzuschließen. Die Verzweiflung spürend, war mein Vater noch mehr gewillt, Geduld zu bewahren. Am 24. Dezember stellten wir ein Angebotspaket für alle Urheberrechte der 19 Werke zusammen, um die es in diesem Prozess ging.
Wir erhielten keine Rückantwort von der WKG, trotz ihres Drängens, die Sache schnell zu erledigen, bis nachdem ihre Führungskräfte von den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen zurückkehrt waren.
Es war in den ersten zwei Wochen im Januar, wenn die Verhandlungen schließlich ernst wurden. Als größtes Hindernis erwies sich jedoch die Frage, ob Nutzungsvertrag oder Eigentumsrecht, obwohl Geld ein ausschlaggebender Faktor war. Die WKG wollte Lizenzen verkaufen. Wir wollten den Vorteil des Eigentums, was uns die volle Kontrolle über Herrn Armstrongs Werke geben und uns von allen Verpflichtungen gegenüber der WKG befreien würde.
Aber wir hatten den Gedanken des Nutzungsrechtes nicht völlig ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass es uns die nötige Kontrolle gab. Es musste zeitlich unbegrenzt, ohne laufende Lizenzgebühren, ohne Widerruf auf der Vorderseite der Werke und mit einem einfachen Copyrighthinweis wie „© Herbert W. Armstrong“ versehen sein.
Wir machten unseren letzten Vorschlag am Montag, den 13. Januar – wir wollten immerwährende Lizenzen für alle 19 Werke kaufen. Zugegebenermaßen überreichten wir den Vorschlag mit einigen Vorbehalten. Obwohl wir grundsätzlich die nötige Kontrolle hatten, die wir mit immerwährenden Lizenzen brauchten, würden wir sie trotz allem nicht besitzen.
Zu unserer völligen Verwunderung und Ergriffenheit ersuchte uns die WKG am nächsten Tag darum, ein Alternativangebot für einen endgültigen Kauf der Urheberrechte zu unterbreiten. Auf diese Weise hatten sie bis Ende des 14. Januar zwei definitive Angebote auf dem Tisch – eines für Lizenzen und eines für volles Eigentum.
Am Donnerstagmorgen, den 16. Januar – 17 Jahre auf den Tag, nach dem Tod von Herbert W. Armstrong – gab die WKG ihre Übereinstimmung, alle Urheberrechte an uns zu verkaufen. Abgesehen von Zahlungen von unserem Versicherungsträger belaufen sich die Gesamtkosten für die PKG auf runde $2 Millionen.
„Etwas später an diesem Tag verständigten Mark Helm und die Anwälte der WKG die Richterin Snyder, um ihr mitzuteilen, dass beide Seiten mit den Bedingungen des Übereinkommens einverstanden waren. Auf diese Weise endete letztlich ein sechs Jahre angehender Rechtsstreit am Nachmittag des 16. Januar 2003
In den darauffolgenden Wochen feilschten wir um die genaue Textformulierung der erforderlichen Schriftstücke, um den Handel abzuschließen. Er wurde am Freitag, dem 7. März vervollständigt.
Zum Sieger geht die Beute
Ich kann mir Herrn Helge nun kaum so erhaben vorstellen, wie er es vor ein paar Monaten während der Zeugenaussagen war, oder in seinem Brief an Ardis oder seinem Interview mit dem Journal. Aber ich bin sicher, dass er sich irgend eine positive Wendung ausdenken wird, die er dem endgültigen Ergebnis dieses Prozesses aufprägen kann. „Wir brachten sie letztendlich dazu, den Preis für ihren Diebstahl zu zahlen“. Oder, „seht doch, wir hätten ihnen diese Werke verkauft bevor all dies begann, wenn sie uns nur gefragt hätten“.
Aber die Wahrheit in diesem Fall ist, dass sogar Helge weiß, dass man nur unter der Oberfläche kratzen muss, um herauszufinden, wer in diesem Prozess wirklich gewonnen hat. Was genau hat die WKG mit dem sechsjährigen Prozess gewonnen? Sie einigten sich in dem Streit, um die Gerichtskosten zu decken, die für sie im Prozess bereits angefallen waren.
Sie erzielten keine „Gewinne“ oder keinen „Schadenersatz“ von der PKG. Und all ihre vermutlichen „überwältigenden“ Siege waren darauf bedingt, Herrn Armstrongs Werke verfügbar zu machen – trotz des Gelübdes von Tkach jr. in 1997, sie vom „Druck fern zu halten“.
Andererseits, wie steht es mit uns in der PKG? Was haben wir erreicht durch das Drucken des Buches Geheimnis der Zeitalter im Jahre 1997 und dass wir uns in diesem Prozess verteidigten? Es ist wahr, dass wir genau wie die WKG einen sechs Jahre langen aufreibenden Prozess durchstehen mussten. Aber selbst sie müssten zugeben, dass wir viel mehr Freude und Zufriedenstellung aus diesem Kampf ziehen konnten, als sie! Zusätzlich hatten wir noch viele andere Vorteile. Tausende Seiten an Beweisen wurden durch die Aufdeckung freigegeben und enthüllten, dass das, was wir schon lange gesagt haben, geschehen war. Nämlich, eine kleine Gruppe der zweiten Generation der WKG, die Herrn Armstrongs Lehren nie mochten, waren an die Macht gekommen, und gingen schnell ans Werk, diese Kirche mit Absicht, Methode, Betrug und Stärke, in eine Armstrong-demütigende „christliche“ Konfession umzuwandeln (natürlich wurden die WKG Mitglieder, die sich diesen monumentalen Veränderungen widersetzten, kurz und bündig exkommuniziert.)
Und trotz Herrn Helge’s Rhetorik über „überwältigende“ Siege vor Gericht, und so wie er an Ardis schrieb, dass nur „zwei Richter für die PKG und 35 Richter zugunsten der WKG“ entschieden hatten (wenn man alle Richter des neunten Bezirksgerichts und des obersten Gerichtshofes, die unseren Fall nicht anhören wollten, zählt), die Tatsachen sind diese: In dem sechs Jahre dauernden Prozess, war es uns vier Jahre lang möglich, Geheimnis der Zeitalter kostenlos an 100.000 Empfänger zu verteilen. Zwei Jahre lang haben wir 5 weitere Werke von Herrn Armstrong kostenlos verbreitet.
Wir beendeten auch den Prozess mit der Genugtuung, dass Joe Tkach jr. seine eigenen Worte schlucken musste: „Wir strengten einen Prozess gegen die Philadelphia Kirche Gottes an … um die Wiederveröffentlichung von Geheimnis der Zeitalter zu unterbinden … Wir empfinden es als unsere christliche Pflicht, dieses Buch vom Druck fernzuhalten … weil wir glauben, dass es besser sei, Herrn Armstrongs doktrinäre Fehler aus dem Umlauf zu ziehen.“ Hätten wir sie bezüglich dieser „Pflicht“, nicht ins Gebet genommen, dann, so sind wir der festen Überzeugung, hätten Herrn Armstrongs gedruckte Werke nie wieder das Tageslicht gesehen.
Herrn Tkach’s Bemerkung in Betracht ziehend und wie der Prozess ausging, gab uns auch die Erkenntnis, dass wir die „kommentierte Version“ und das e-publishing als das bloßgelegt haben, was es wirklich war – ein totaler Betrug, der aus keinem anderen Grund ausgeheckt wurde, außer, im Prozess einen Vorteil zu gewinnen.
Oh, und einen weiteren Gewinn können wir als Folge des Prozesses beanspruchen: Wir besitzen nun die Urheberrechte für sieben Bücher, elf Broschüren und 58 Lektionen des Fernsehlehrganges – etwas, was 1996 nicht möglich gewesen wäre und nicht einmal möglich, wenn, im Kampf bis zum bitteren Ende, der Oberste Gerichtshof das Urteil des neunten Bezirksgerichts aufgehoben hätte!
Ganz gewiss, das endgültige Ergebnis dieses Prozesses übertraf alles, was wir uns jemals hätten vorstellen können.
„Kaufe die Wahrheit und verkaufe sie nicht“
Einige wenige könnten fragen, warum wir jemals irgend eine Geldsumme – selbst nur einen Dollar – an eine Organisation geben würden, von der wir glauben, dass sie vom Teufel motiviert ist. Aber solch eine Kritik verfehlt den ganzen Sinn diese Prozesses. Satans erstes Ziel in all dem war, Herrn Armstrongs Schriften zu vernichten, weil diese Werke ihn als das bloßstellen, was er ist – der Vater aller Lügen. Gott würde das einfach nicht zulassen.
Noch einmal, stellen Sie sich vor, was geschehen wäre, wenn wir nie beschlossen hätten, im Glauben aufzutreten, um das zu verbreiten, was die WKG rechtswidrig zu unterdrücken versuchte. Dieser Fall beweist, welcher Nutzen von einer Bereitwilligkeit kommen kann, für das einzutreten, was richtig ist und von der Entschlossenheit, bis zum bitteren Ende zu kämpfen. Jakobus 4,7 sagt: Wenn wir „dem Teufel widerstehen“ – wenn wir uns erheben und gegen ihn kämpfen – wird er von uns fliehen!
Das ist, was in diesem Fall passierte. Sobald die WKG erkannte, dass sie diese Werke nicht unterdrücken konnte, nahm sie schließlich das Geld und rannte.
„Mammon“ für die Wahrheit Gottes hinzugeben verletzt unseren Glauben nicht im Geringsten. Im Gegenteil, Gottes Wort sagt: „Kaufe Wahrheit und verkaufe sie nicht“ (Sprüche 23,23). Es ist die WKG, die sich schämen sollte, dass sie die Wahrheit „verkauft“ hat. Wenn von einer Glaubenskrise die Rede ist! Wie Esau gaben sie ihr geistiges Erbe auf, was vergleichsweise auf einen Teller Suppe hinausläuft.
Jesus verglich das Königreich Gottes mit einer Perle von hohem Preis. Als er diese „Perle“ fand, sagt Mt. 13, ging der Händler und verkaufte alles, was er hatte, um sie zu erwerben.
Und wieder, in Mt. 19 sagte Jesus einem reichen Mann, der die geistigen Reichtümer in Gottes Königreich erben wollte, dass er bereit sein müsste, alles, was physischem Wert hat, aufzugeben.
Man kann einfach keinen monetären Wert für geistige Wahrheit einsetzen. Das ist genau der Grund, warum Herr Armstrong seine Literatur nie verkaufte. Und das ist auch warum wir, sogar nach einem sechs Jahre dauernden Prozess und den Kosten von Millionen von Dollars, Herrn Armstrongs Literatur niemals verkaufen werden.
Über den Verlauf von sechs Jahren haben wir einschließlich der zwei Millionen, die wir für die Schlichtung zahlten, etwa fünf Millionen Dollar für diesen Prozess ausgegeben – weniger als ein Zehntel unseres Gesamteinkommens während dieser gleichen Periode.
Und wenn wir überlegen, was wir dafür erhalten haben – ist es mit Abstand das beste Geld, das wir jemals ausgegeben haben. ▪