Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig
Wegen fehlendem Brandschutz räumte 2018 ein großes Polizeiaufgebot die Baumhäuser von Klimaschützern im Hambacher Forst. Einem Gerichtsurteil zufolge war dies nur ein vorgeschobener Grund und die Räumung deshalb rechtswidrig.
Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte.
Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.