Wirbel um Thüringer Landtagswahl: Verfassungsgericht prüft Kommentar Merkels
Die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, ob Kanzlerin Angela Merkel sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise dazu äußern durfte und die Statements im Internet auf den Seiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht werden durften.
Merkel hatte nach der Wahl Anfang Februar 2020 in Südafrika im Rahmen eines Staatsempfangs gesagt: "Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen." Der Vorgang sei "unverzeihlich", das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie." Die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung unter Kemmerich beteiligen.
Es ist untypisch, dass sich die Kanzlerin auf Auslandsreisen zur Innenpolitik äußert. Aus Sicht der AfD haben die Kanzlerin und die Bundesregierung ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt, wie das Gericht mitteilte. Sie hätten durch die Äußerung und deren Veröffentlichungen in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine "negative Qualifizierung" der AfD in Anspruch genommen.